MFA darf Daten nicht an Dritte weitergeben!

Für die Mitarbeiter/-innen einer Arztpraxis gelten strenge Verschwiegenheitspflichten!
Wenn eine MFA Patientendaten an Dritte weitergibt, darf ihr gekündigt werden!
Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht!
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az.:12Sa22/16) hat dies entschieden.
Die Schweigepflicht sei grundlegend für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und damit für jeden Mitarbeiter der Praxis bindend!