INFO ZU KURZARBEIT IN ARZTPRAXEN MUSTER FÜR ZUSATZVEREINBARUNG KURZARBEITERKLAUSEL

Liebe Kollegen/-innen,

die Corona-Krise kann auch eine existentielle Bedrohung für unsere Praxen bedeuten. Für solche Arztpraxen kann die Anordnung von Kurzarbeit eine wertvolle Hilfe sein. Nachfolgend einige wertvolle Hinweise zum Thema:

Die ANZEIGE von Kurzarbeit sollte noch diesen Monat (zB 50% pauschal für alle Mitarbeiter) erfolgen. Die Anträge können dann innerhalb von drei Monaten rückwirkend ab dem 1. März erfolgen.

Dazu braucht es dann einer Ergänzung aller Arbeitsverträge, bzw. die Einverständniserklärung mit den Mitarbeiterunterschriften muss beigefügt werden. Ein Muster für eine richtige Ergänzungsvereinbarung haben wir heute morgen durch eine Arbeitsrechtlerin kurzfristig erarbeiten lassen. Dieses finden Sie im Anhang zu dieser Mail. Ferner finden Sie hier das Formular für die Anzeige des Arbeitsausfalls:

www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

Hier der Antrag auf KUG:

www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf


Hier die KUG-Abrechnungsliste:

www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf

 

Ich wünsche Ihnen allen von Herzen ein gesundes und zukunftsfrohes Wochenende.